Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.12.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2009 - 1 U 1984/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11671
OLG München, 05.02.2009 - 1 U 1984/08 (https://dejure.org/2009,11671)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2009 - 1 U 1984/08 (https://dejure.org/2009,11671)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 1 U 1984/08 (https://dejure.org/2009,11671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notarhaftpflichtprozess: Beitritt des Haftpflichtversicherers des Notars auf Seiten der Klagepartei

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Beitritts des Haftpflichtversicherers eines Notars im Haftpflichtprozess

  • Judicialis

    AVB § 4 Ziff. 5; ; BNotO § 19 a; ; BNotO § 66; ; BNotO § 67 Abs. 3 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 66
    Eine Nebenintervention des Haftpflichtversicherers im Haftungsprozess aufseiten des Anspruchstellers ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Beitritts des Haftpflichtversicherers eines Notars im Haftpflichtprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherer kann dem Geschädigten nicht als Nebenintervenient beitreten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 822
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 1 U 1984/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Versicherer in dieser Konstellation hinnehmen, dass in dem ohne seine Einflussnahme geführten Haftpflichtprozess Feststellungen getroffen werden, an die er im Deckungsprozess gebunden ist und die seinen Interessen zuwiderlaufen (BGHZ 119, 276/283).
  • BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 1 U 1984/08
    Er allein trägt die aus der Prüfung und Abwehr folgende Arbeitslast und Verantwortung (BGH Urteil vom 20.2.1956 - II ZR 53/55 - NJW 1956, 826 = VersR 1956, 186 unter 2).
  • OLG Nürnberg, 11.04.2022 - 5 W 2855/20

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Seiten des

    In diesem Fall ist der Haftpflichtversicherer nicht durch versicherungsvertragliche Treue - und Rücksichtnahmepflichten an einem Streitbeitritt auf Seiten des Anspruchstellers gehindert (entgegen OLG München, Urteil vom 5. Februar 2009 - 1 U 1984/08 - VersR 2009, 822 (= BeckRS 2009, 5218)).

    Die allgemeinen Ausführungen zu den Pflichten eines Haftpflichtversicherers im Urteil des OLG München vom 5.2.2009 (1 U 1984/08), auf das sich das Landgericht bezieht, wobei es dessen Entscheidungsbegründung wörtlich übernommen hat, sind zutreffend, aber für die hier zu beurteilende Frage ohne Erkenntniswert.

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde zu, weil er von der Entscheidung des OLG München vom 5.2.2009 (Az: 1 U 1984/08, VersR 2009, 822) abweicht.

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2016 - 12 W 17/16

    Nebenintervention: Rechtsschutzbedürfnis für Entscheidung über die Zulassung der

    Der Haftpflichtversicherer verletzt seine Pflicht zur Interessenwahrung des Versicherungsnehmers, wenn er dem Haftpflichtprozess auf Seiten der Gegenpartei beitritt (Anschluss OLG München VersR 2009, 822).

    Dass die Unterstützung der Gegenpartei im Wege des Streitbeitritts eine Verletzung dieser versicherungsvertraglichen Pflichten darstellt, kann keinem Zweifel unterliegen (OLG München VersR 2009, 822; Bruck/Möller/Koch, VVG, 9. Aufl., 5. AHB 2012 Rn. 12, 49).

  • LG Ansbach, 20.07.2020 - 3 O 1537/19

    Keine Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Seiten des durch den

    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Versicherer in dieser Konstellation hinnehmen, dass in dem ohne seine Einflussnahme geführten Haftpflichtprozess Feststellungen getroffen werden, an die er im Deckungsprozess gebunden ist und die seinen Interessen zuwiderlaufen (BGHZ 119, 276/283, ebenso OLG München, Urteil v. 05.02.2009 - 1 U 1984/08, BeckRS 2009, 5218).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,57660
OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08 (https://dejure.org/2009,57660)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2009 - 1 U 1984/08 (https://dejure.org/2009,57660)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 1 U 1984/08 (https://dejure.org/2009,57660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Notarhaftung: Amtspflichtverletzungen eines Urkundsnotars im Zusammenhang mit der Beurkundung und Abwicklung von Unternehmenskaufverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08
    Ist eine solche Möglichkeit nicht auszuschließen, ist die Klage gegen den Notar als derzeit unbegründet abzuweisen (std. Rspr. des BGH, vgl. etwa BGH NJW 2000, 664).
  • BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05

    Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers

    Auszug aus OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08
    Prozessual liegt nach der Rechtsprechung des BGH ein einheitliches Rechtsmittel vor, über das auch einheitlich zu entscheiden ist (BGH NJW 1993, 2944; BGH NJW-RR 2006, 644).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Auszug aus OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08
    aa) Das Verweisungsprivileg des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO greift nicht, soweit der Geschädigte neben dem Notar auch die öffentliche Hand oder einen anderen, ebenfalls nur subsidiär haftenden Amtsträger in Anspruch nehmen könnte (BGH WM 1996, 30, 32).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08
    Prozessual liegt nach der Rechtsprechung des BGH ein einheitliches Rechtsmittel vor, über das auch einheitlich zu entscheiden ist (BGH NJW 1993, 2944; BGH NJW-RR 2006, 644).
  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97

    Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der

    Auszug aus OLG München, 17.12.2009 - 1 U 1984/08
    Rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Nebenintervention seitens der Notarkammer bestehen im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 27.05.1998, Az. IV ZR 166/97, nicht (vgl. Hinweis der Senatsvorsitzenden vom 17.04.2008, Bl. 342 d.A.).
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